Industrie- und Handelskammer - Definition ...
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sich aus Gewerbetreibenden einer Region zusammensetzen. Das bedeutet, dass sie zwar vom Staat berechtigt und verpflichtet werden, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen, aber sie setzen sich aus Unternehmensvertretern zusammen.